Pflicht zur förmlichen Anmeldung der Stromsteuerbefreiung für ihre KWK-Anlage
Abgabefrist läuft am 31.12.2019 aus
ACHTUNG, nicht vergessen: Bitte für ihre Mikrogasturbinen-KWK-Anlagen, falls nicht schon geschehen, die förmliche Anmeldung zur Stromsteuerbefreiung bis zum 31.12.2019 (Eingangsdatum) beim zuständigen Hauptzollamt stellen, ansonsten droht der Verlust der Stromsteuerbefreiung.
Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen.
Die Regelungen für die Stromsteuerbefreiung auf Eigenstrom aus KWK-Anlagen hat sich, wie bereits auf unserer Website ausgeführt, zum 1. Juli 2019 verschärft. (vgl. Bundesgesetzblattes BGBl I 2019 S. 856-865).
Seit diesem Datum müssen Betreiber einer hocheffizienten Neu- oder Bestandsanlagen in der Leistungsklasse bis 50 kW elektrischer Bruttoleistung eine allgemeine Erlaubnis beim Zollamt einholen.
Dies gilt auch für Anlagen bis 1MW elektrischer Bruttoleistung, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. (Hier ist keine Antragsstellung erforderlich)
Anlagenbetreiber von neuen oder bestehenden KWK Anlagen über 50 kW bis 2MW elektrischer Bruttoleistung müssen bis zum 31.12.2019 einen Antrag auf Stromsteuerbefreiung beim zuständigen Hauptzollamt stellen. (hier: formaler Antrag)
Besonderheit beim Betrieb einer Capstone C50 Mikrogasturbine:
Die C50 Mikrogasturbine liefert eine Generatorklemmleistung (el. Bruttoleistung) von 54kW, für diese Anlage muss ein formalen Antrag auf Stromsteuerbefreiung gestellt werden!
Anlagenbegriff(nach §12b Abs.1 Satz 1 StromStV):
2 unmittelbar miteinander verbundene Stromerzeugungsanlagen an einem Standort, die beispielsweise zeitlich versetzt 2016 und 2018 installiert worden sind, gelten als eine Anlage zur Stromerzeugung.
El. Leistungen von unterschiedlichen Stromerzeugungseinheiten wie PV-Anlagen (Sonne) und BHKW (Erdgas) werden jedoch nicht addiert.
Auszufüllende Formulare:
Näheres hierzu finden Sie auf der folgenden Seite des Hauptzollamtes
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2019/vst_neuregelungen_energie-_und_stromsteuer.html
Bitte hier die Formulare 1422,1422a und das Formular 1139 verwenden.
Gerne können Sie uns bei Fragen dazu kontaktieren:
via Mail unter info@microturbine.de
oder telefonisch unter 02406/ 303 69-10