Gaspreisbremse für KWK - jetzt noch schnell beim Gas-Versorger melden
Ohne Meldung bis zum 1.3.2023 keine Gaspreisbremse für KWK
Die Meldung, die uns gestern in letzter Minute vom BHKW-Infozentrum ereilt hat, wird der Einfachheit halber als Zitat wiedergegeben:
"Eigentlich existiert die gesetzliche Regelung bereits seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG) am 24.12.2022.
Das in § 10 Abs. 4 Satz 3 EWPBG enthaltene bürokratische „Weihnachtsgeschenk“ für KWK-Anlagenbetreiberinnen blieb bis zum Beginn der heißen Phase der närrischen Zeit (Mitte Februar) aber nahezu unbeachtet.
Näheres finden Sie hier:
Die Frist zur MEldung kläuft offiziell bis einschließlich heute. Bitte schnellstens mit dem Gasversorger kontakt aufnehmen.
Wenn Sie Teile der Strom- und Wärmemenge Ihrer KWK-Anlage selbst nutzen, sollten Sie die Meldung bis zum 1. März unbedingt realisieren. Orientieren Sie sich dabei an der Meldung, die Sie in der Vergangenheit auch für die Jahresmeldung nach dem KWKG abgegeben haben