1. KWK-Neuanlagen unter 1 MW el. sowie über 10 MW el. zahlen auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage.
2. Alle KWK-Neuanlagen in stromintensiven Unternehmen werden mit 40 Prozent der EEG-Umlage belastet.
3. Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 Prozent EEG- Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungs- stunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungs- stunden dann 100 Prozent.
4. Für KWK-Neuanlagen gemäß Punkt 3, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
5. Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum 1.1.2018. Somit fließen Teile der gezahlten 100 %-igen EEG-Umlage wieder an die KWK- Anlagenbetreiber zurück.Link zur Meldung des BMWi